Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines


1.a Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die Photo Mengede erhält. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.


1.b Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von Photo Mengede hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).


1.c Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an Photo Mengede als in vollem Umfang anerkannt. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie von Photo Mengede ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.


1.d Der Kunde verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.


2. Urheberrecht


2.a Photo Mengede steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Auf § 60 UrhG wird ausdrücklich hingewiesen. 


2.b Die von Photo Mengede hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.


2.c Überträgt Photo Mengede Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.


2.d Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.


2.e Der Besteller eines Lichtbildes hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. 


2.f Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Photo Mengede, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Photo Mengede zum Schadenersatz. 


3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt


3.a Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus. 


3.b Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer begleicht.


3.c Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen. 


3.d Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.


4. Haftung


4.a  Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf - wenn nichts anderes vereinbart wurde - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 


4.b  Nach Art. 17 Abs. 3e) DSGVO besteht kein Löschanspruch, wenn die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind. Personenfotos sind nicht nur personenbezogenen Daten, sondern auch Lichtbildwerke, § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, die nach § 64 UrhG 70 Jahre p.m.a. (nach dem Tod des Urhebers) urheberrechtlich geschützt sind. 


4.c Für den Fall technischer Defekte an Kameraequipment, Festplatten und sonstigen Speichermedien und im Fall des Ausfalles von Kamera- und/oder Lichttechnik, Defekten an der Fahrzeugtechnik beim Weg zum Auftragsort haftet Photo Mengede lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wird der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar begrenzt.


5. Nebenpflichten


5.a Der Kunde versichert, dass er an allen Photo Mengede übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Kunde. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Kunde Photo Mengede frei.


5.b Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. 


5.c Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.


6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar


6.a Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Photo Mengede bestätigt wurden. Photo Mengede haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


6.b Storniert der Kunde die Buchung des Fotografen von Photo Mengede, wird wie folgt berechnet: 

Storno länger als 4 Wochen vor dem Termin: 10 %


Storno 3 bis 4 Wochen (21 Tage bis 28 Tage) vor dem gebuchten Termin: 35 %


weniger als 21 Tage: 60 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde, Kosten für Zusatzbestellungen, z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.


Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100 %


6.c Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei Photo Mengede eingehen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich abgenommen, es sei denn, der Kunde widerspricht ausdrücklich.


7. Datenschutz


Die Verarbeitung der Foto- bzw. Videoaufnahmen (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte) erfolgt aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Die Veröffentlichung der Foto- bzw.- Videoaufnahmen stellt eine Weitergabe an Dritte da. Die Foto- bzw. Videoaufnahmen sind durch die Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar. Eine Weiterverwendung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden.


Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen als Betroffener folgende Rechte zu:•

  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO
  • Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO
  • Recht auf Löschung, Art. 17 DS-GVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO
  • Recht auf Widerspruch gegen unzumutbare Datenverarbeitung, Art. 21 DS-GVO


Die Einwilligung zur Anfertigung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen entsprechend gelöscht. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit dies dem Fotografen möglich ist. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch diesen nicht berührt.


8. Digitale Fotografien


8.a  Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG. 


8.b  Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.


8.c  Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.


8.d  Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.


9. Nutzung und Verbreitung


9.a Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. 


9.b Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.


9.c Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.


9.d Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


9.e Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.


9.f Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.


9.g Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.


10. Schlussbestimmungen


10.a  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Photo Mengede, Mülheim an der Ruhr.


10.b  Photo Mengede behält sich das Recht vor, die AGB zu ergänzen oder zu ändern.


10.c  Der Kunde erkennt durch Auftragserteilung diese AGB an.


Stand: 10.02.2024

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